An der Entscheidung der Stadt Wien wird in diesen Tagen kräftig gezweifelt. Mit Beginn 2015 ist das Kleine Glücksspiel komplett verboten, ohne jede Ausnahme. Davon betroffen sind knapp 3.000 legal aufgestellte Spielautomaten, welche immerhin fast 50 Millionen Euro pro Jahr in die Kassen spülten. Die rot-grüne Stadtregierung hat sich aber dennoch für das Verbot entschieden.
Im Zugzwang
Die anderen Bundesländer wie Nieder- und Oberösterreich, Kärnten, die Steiermark und das Burgenland hatten sich schon längst auf eine Interpretation ihres Geldspielgesetzes festgelegt. Nur Wien fehlte noch und war somit unter Zugzwang. Hoffentlich hat dieser Zeitdruck zu keiner verfrühten Entscheidung geführt? Für die zahlreichen Spielhallen-Betreiber in Österreich ist es jedenfalls eine Katastrophe, denn in wenigen Monaten verlieren sie ihre Existenz!
Für die Stadt ist es eine beschlossene Sache, die Unternehmer laufen jetzt aber Sturm. Sie arbeiten schon an den Schadensersatzklagen, denn viele der erteilten Lizenzen laufen weitaus länger. Die Mehrheit hat sogar noch das Gewerberecht bis 2020 und somit ist der große Konflikt vorprogrammiert. Interessant wird es vor allem bei den unbefristeten Konzessionen. Helmut Kafka, Chef des Automatenverbands, warnt vor einem Verstoß des EU-Rechts: „Ein Stopp widerspricht der EU-Niederlassungs- und der Erwerbsfreiheit.“
Ab September wollen einige Automatenbetreiber sogenannte Feststellungsbescheide beim Magistrat beantragen. Dort soll geklärt werden, ob die Lizenzen ab 2015 tatsächlich ungültig werden. Falls ja, dann sind Schadensersatzforderungen gegenüber der Stadt Wien rechtens. Erlaubt das Magistrat dagegen den weiteren Betrieb, so muss der Bund zahlen und Kafka rechnet hier mit 100 Millionen Euro bis dato.
Wenn alles nichts hilft…
… dann geht es für Kafka und seine Mitstreiter auch vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser hatte mehrfach auf die Missstände in Österreich hingewiesen und auch die neue Gesetzesnovelle weist Schwachstellen auf. Da dieser Kampf Zeit in Anspruch nehmen wird, fordert Kafka zunächst ein Übergangsrecht bis Ende 2015. Auch Novomatic – Mutterkonzern der Novoline Spielautomaten ist schwer betroffen vom neuen Gesetz und wird sich dies nicht gefallen lassen.
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